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Der Grundfreibetrag steigt für das Steuerjahr 2019 um 168 Euro auf 9.168 Euro pro Person, bzw. 18.336 Euro für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Einkommen, die diesen Betrag nicht übersteigen, müssen also in der Regel nicht versteuert werden.
Auch der Kinderfreibetrag wird angepasst und beträgt 2.490 Euro pro Elternteil. Inklusive Betreuungsfreibetrag können also Familien, die kein Kindergeld beziehen, bis zu 7.620 Euro geltend machen.
Ausserdem erhöhte sich zum 1. Juli 2019 das Kindergeld um monatlich 10 Euro und beträgt seither
Für Arbeitnehmer gilt seit 1. April 2019 eine höhere Umzugskostenpauschale. Wer aus beruflichen Gründen umgezogen ist, kann 2019 ganze 811 Euro ohne Nachweise von der Steuer absetzen.
Letztmalig kann man 2020 übrigens die Steuererklärung 2016 abgeben. Mehr Informationen dazu hier.