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Sonderausgaben

Du kannst neben Werbungskosten auch Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

Was sind Sonderausgaben?

Die private Lebensführung verursacht Kosten. Teilweise kannst du diese steuerlich geltend machen, genau wie Werbungskosten auch. Da Kosten der privaten Lebensfürhung nicht im direkten Zusammenhang mit deinem Beruf entstehen, werden sie anders behandelt als Werbungskosten. Beispiele solcher Kosten sind Versicherungen, Spenden, Mitgliedsbeiträge für Vereine, Clubs oder auch die Kirchensteuer. Im Steuerjargon werden diese Kosten Sonderausgaben genannt.

Sonderausgaben oder Werbungskosten

Sonderausgaben und Werbungskosten haben einen steuermindernden Effekt. Beide Ausgabenformen werden mit deinen Einkünften verrechnet und führen somit dazu, dass du einen geringeren Steuerbetrag zahlen musst. Sowohl Sonderausgaben als auch Werbungskosten müssen in der Steuererklärung angegeben werden, um steuerlich geltend gemacht werden zu können.

Der Unterschied ist, dass unter Sonderausgaben und Werbungskosten jeweils andere Arten von Ausgaben fallen und damit auch unterschiedliche Regeln einhergehen, wie sie sich steuerlich absetzten lassen. Sonderausgaben können nur in dem Jahr ihres Entstehens von der Steuer abgesetzt werden und entscheiden sich in dieser Hinsicht von den Werbungskosten, die sich aufsparen und in spätere Steuerjahre mitnehmen lassen. Sonderausgaben sind außerdem nicht immer in voller Höhe von der Steuer absetzbar, sondern werden je nach Kostenpunkt anteilig angerechnet.

Welche Kosten fallen unter Sonderausgaben?

  • Versicherung: Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherung zählen ebenso zu den Sonderausgaben wie Beiträge zur Rentenversicherung oder zur Lebensversicherung.
  • Kirchensteuer: Kirchensteuerpflichtige Menschen, können ihre Beiträge in voller Höhe von der Steuer absetzen. Die gezahlte Kirchensteuer wird z.B. auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.
  • Spenden: Spenden für anerkannte Hilfsorganisationen, Tierheime, Kindergärten, Schulen etc. kannst du ebenso wie Mitgliedsbeiträge in Vereinen von der Steuer absetzen.