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Werbungskosten für Polizistinnen und Polizisten

Alle beruflich veranlassten Ausgaben sind sogenannte “Werbungskosten” und können von der Steuer abgesetzt werden.

Wozu sind Werbungskosten nützlich?

Ausgaben, die du aufbringen musst, um deiner Arbeit als Polizistin oder Polizist nachgehen zu können, nennt man Werbungskosten. Der genaue Wortlaut des Gesetzgebers beschreibt Werbungskosten als “Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen” (§ 9 EStG). Diese Definition deckt einige Ausgaben ab, wie beispielsweise die morgendlichen Fahrten zur Wache, Kosten bei Auswärtsaufenthalten oder für die Uniform. Auch Kosten für Versicherungen oder Bewerbungen fallen unter Werbungskosten.

Laut Steuerrecht musst du deine beruflichen Ausgaben zunächst selber aufbringen, um sie dann anschließend in deiner Steuererklärung als Werbungskosten anzugeben und zurückzubekommen. Werbungskosten werden mit dem Einkommen verrechnet und wirken sich dadurch steuermindernd aus. Wenn Polizistinnen und Polizisten ihre gesamten berufsbedingten Kosten in der Steuererklärung mit einfließen lassen, können sie pro Steuerjahr mit einer Steuererstattung von mehreren Hundert bis Tausend Euro rechnen.

Typische Werbungskosten für Polizisten

  • Fahrten zur Wache: Fahrten von der Wohnung zur Wache kannst du pauschal mit 30 Cent pro Kilometer einfacher Fahrt abrechnen lassen.
  • Bürokosten und Arbeitsmittel: Deine Uniform und Arbeitsmaterialien sind absetzbar, sofern dein Arbeitgeber sie nicht gänzlich übernommen hat.
  • Versicherungen: Versicherungen für berufliche Risiken (wie bspw. die Berufshaftpflichtversicherung) sind als Werbungskosten absetzbar.
  • Umzugskosten: Kosten für einen beruflich bedingten Umzug sind ebenfalls Werbungskosten und können komplett von der Steuer abgesetzt werden.

Werbungskosten im Detail

Grundsätzlich kannst du alle Ausgaben, die zum Zwecke deines Berufes als Polizistin oder Polizist tätigst, als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Aus diesem Grund ist es vorteilhaft, möglichst alle Rechnungen und Belege zu sammeln und aufzuheben. Erfreulich ist, dass selbst ohne Belege einige Kosten absetzbar sind. Das wird durch einfache Pauschalbeträge geregelt.

Im Folgenden möchten wir dir eine Übersicht geben, damit du weißt, welche Belege du tatsächlich sammeln musst und worauf du bei deinen berufsbedingten Ausgaben achten solltest. Bei allen nachfolgenden Werbungskosten gilt, dass die Pauschalen und Zuschüsse nicht doppelt angerechnet werden. In deiner Steuererklärung musst du angeben, ob und in welcher Höhe dein Arbeitgeber dir bereits Bezuschussungen für die Dienstreise oder Fortbildung gewährt hat.

Fahrten zur Arbeit

Für die Wegstrecke zwischen Wohnung und Wache kannst du eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer einfacher Fahrt beanspruchen. Um diese Pauschale geltend zu machen, musst du keine Belege vorzeigen. Ein weiterer Vorteil ist die Verkehrsmittelunabhängigkeit der Pauschale. Du kannst sie selbst dann verwenden, wenn du einer Fahrgemeinschaft angehörst und gar nicht selber fährst. Der Maximalbetrag der Entfernungspauschale beträgt 4.500 Euro im Jahr.

Du kannst auch auf die Pauschale verzichten und stattdessen Fahrtkosten in voller Höhe von der Steuer absetzen. In diesem Fall musst du allerdings häufigNachweise in Form von Tankquittungen oder Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr vorweisen können.

Büromaterialien und Arbeitsmittel

Auch für Büromaterialien gibt es eine Pauschale. Sie beträgt 110 € pro Jahr. Darüber hinaus kannst du sämtliche Gegenstände, die überwiegend beruflich genutzt werden, steuerlich absetzen. Das könnte beispielsweise dein PC, Notebook, Smartphone oder auch Software sein. Am einfachsten ist es, wenn die Kosten jedes einzelnen Arbeitsmittels nicht über 487,90 Euro (inkl. 19% Mehrwertsteuer) liegen. In diesem Fall kann der Gegensatand sofort voll abgesetzt werden. Bei teureren Gegenständen kann der Anschaffungspreis über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

Telefon und Internet

Polizisten müssen ständig erreichbar sein. Deshalb können sie die Hälfte der Grundgebühren und 20% der Gesprächskosten steuerlich geltend machen. Wer ein neues Telefon gekauft hat, kann mit derselben Begründung 20% des Kaufpreises abrechnen. Hierfür musst du allerdings Kaufbelege nachweisen.

Ausrüstung und Uniform

Die Anschaffung der Uniform und sonstige Ausrüstungen können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Auch das Waschen der Arbeitskleidung oder Reparaturkosten können angegeben werden. Da es bei diesen Kostenpunkten keine Pauschalen gibt, sollten die Rechnung aufgehoben werden, um für den Fall einer Nachfrage gewappnet zu sein.

Fachliteratur und berufliche Weiterbildung

Auch Ausgaben für Fachliteratur und Kosten für Materialien zur beruflichen Weiterbildung können abgesetzt werden. Falls du eine Fortbildung hast, kannst du auch Fahrtkosten oder Übernachtungskosten geltend machen.

Berufliche Versicherungen

Versicherungskosten können als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn sie Versicherungen mit beruflichem Risiko abdecken. Hierzu zählen zum Beispiel Berufshaftpflicht, Unfallversicherung (für beruflich veranlasste Unfälle) oder Rechtsschutzversicherung (Arbeitsrecht). Private Versicherungen (Kranken- und Pflegeversicherung, Lebensversicherung, Haftpflicht, Rechtsschutz etc.) können auch abgesetzt werden, jedoch als Sonderausgaben und nicht als Werbungskosten.

Fortbildungen und Auswärtstätigkeiten

Du kannst nicht nur Fahrten zur Wache, sondern auch Fahrten im Zuge von beruflichen Auswärtstätigkeiten oder Weiterbildungsmaßnahmen von der Steuer absetzen. Mit der Dienstreisepauschale kannst du Hin- und Rückweg mit je 0,30 Euro pro Kilometer geltend machen. Wenn du längere Zeit an einem anderen Standort stationiert warst, hast du ebenfalls Anspruch auf diese Pauschale.

Verpflegungsmehraufwand

Bei Einsätzen außerhalb deiner Stammwache, die länger als acht Stunden andauern, steht dir eine Entschädigung für den Verpflegungsmehraufwand zu. Für den Fall, dass dein Arbeitgeber keine Spesenzahlungen o.Ä. gewährt, beträgt diese Verpflegungspauschale bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden 12 Euro. Bei 24 Stunden Abwesenheit wird die Pauschale verdoppelt und bei Dienstreisen ins Ausland kann die Pauschale sogar nochmal um ein Vielfaches erhöht werden.

Umzüge

Falls du aufgrund deiner beruflichen Situation bei der Polizei umziehen musstest, sind die damit verbundenen Kosten voll steuerlich abzugsfähig. Diese Kosten sind beispielsweise Fahrtkosten, Aufwendungen für ein Umzugsunternehmen, Maklergebühren oder ggf. doppelte Mietzahlungen. Auch wenn du keine Belege aufgehoben hast, kannst du dir eine Pauschale für weitere Umzugskosten von 764 Euro ohne Nachweise auszahlen lassen.

Doppelte Haushaltsführung

Wenn du aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt unterhältst, kannst du viele Kosten für die Zweitwohnung von der Steuer absetzen. Damit sich eine zweite Wohnung auch eine doppelte Haushaltsführung mit stuerlichem Vorteil ergibt, gibt es strenge Voraussetzungen. Du musst nachweisen, dass die folgenden Punkte zutreffen:

  • Du unterhältst die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen
  • Deine Stammwache oder Arbeitsstätte ist von der Zweitwohnung mindestens eine halbe Stunde schneller zu erreichen als von der Erstwohnung.
  • Du beteiligst dich finanziell an der Wohnung am Erstwohnsitz.
  • Deine Wohnung am Erstwohnsitz ist dein Lebensmittelpunkt, d.h. deine Familie und dein Freundeskreis wohnen dort.

Falls alle Voraussetzungen erfüllt sind, kannst du folgende Kosten von den Steuern absetzen:

  • Miet- und Nebenkosten der Zweitwohnung
  • Zweitwohnungsteuer
  • Rundfunkbeitrag
  • Möbel und weitere Einrichtungsgegenstände (Basisausstattung)
  • Fahrten zwischen Erst- und Zweitwohnsitz

Gewerkschaften

Falls du Beiträge für Gewerkschafte oder Spenden an Hilfsorganisationen zahlst, kannst du diese in voller Höhe von der Steuer absetzen.