Versicherungen von der Steuer absetzen
Polizistinnen und Polizisten können viele Versicherungsbeiträge als Werbungskosten oder Sonderausgaben vom Staat zurückholen.
Versicherungen von der Steuer absetzen
Es gibt verschiedene Arten von Versicherungen. Solche, die ein berufliches Risiko absichern und solche, die ein privates Risiko absichern. Viele Polizistinnen und Polizisten versichern sich für beide Fälle und können dafür Geld vom Staat zurückbekommen.
Der Staat hilft dir bei der Finanzierung von Versicherungen für deine beruflichen Risiken. Das macht er, indem er es dir erlaubt, deine Beiträge von der Steuer abzusetzen. Das trifft auf deine Versicherungen zu, die du zur persönlichen Alters- und Gesundheitsvorsorge oder aufgrund deines Berufes abschließt. Reine Sachversicherungen hingegen kannst du nicht absetzten, da diese nicht der Ausübung deines Berufes oder deiner persönlichen Vorsorge dienen.
Im Folgenden einige Beispiele von Versicherungen, die du von der Steuer absetzen kannst:
- Versicherungen zur Gesundheitsvorsorge & Einkommensabsicherung: z.B. Krankenversicherung, Haftpflicht-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- oder Rentenversicherung.
- Versicherungen für Beruf & Ausbildung: z.B. Arbeitsrechtsschutz, Berufshaftpflicht, Dienst-Haftpflichtversicherung
Achtung: Nicht absetzbar sind reine Sachversicherungen, wie z.B. Hausratversicherung, Kfz-Kaskoschutz, Gebäude-, Fahrrad-, Reisegepäck- oder Reiserücktrittsversicherung.
Absetzbare und nicht absetzbare Versicherungen
- Vorsorgeleistung: Beiträge zur Einkommensabsicherung und Gesundheitsvorsorge können von der Steuer abgesetzt werden.
- Beruf und Ausbildung: Beiträge für berufs- oder ausbildungsbedingte Versicherungen mindern die Steuerlast.
- Sachversicherungen: Versicherungen, die lediglich Sachwerte absichern, können nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Beiträge als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzen?
Steuerrechtlich unterscheidet man Versicherungsbeiträge in:
- Sonderausgaben
- Werbungskosten
Die Antwort auf die Frage, ob deine Beträge nun als Sonderausgaben oder Werbungskosten absetzbar sind, richtet sich danach, ob die Versicherung ein berufliches oder ein privates Risiko abdeckt.
Wenn deine Versicherung ein berufliches Risiko abdeckt, fallen die Beiträge unter Werbungskosten. Bei Versicherungen für ein privates Risiko handelt es sich um Sonderausgaben.
Hinweis: Bei unserem Tool wird die Zuordnung automatisch für dich vorgenommen und du musst dich damit nicht beschäftigen.
Es gibt auch Zwischenfälle: Versicherungen, die sowohl ein privates als auch ein berufliches Risiko abdecken. Falls du beispielsweise eine Rechtsschutzversicherung hast, die unter anderem einen Arbeitsrechtschutz gewährt und zusätzlich weitere Risiken abdeckt, wäre das so eine Ausnahme. Bei Zwischenfällen musst du deine Ausgaben entsprechend auf Werbungskosten und Sonderausgaben aufteilen. Eine Bescheinigung von deiner Versicherung, aus der hervorgeht, wie sich dein Versicherungsbeitrag zusammensetzt und welcher Anteil der Versicherung auf berufliche Risiken fällt und welcher auf private, sollte beim Finanzamt zusammen mit deiner Steuererklärung eingereicht werden.
Versicherungen für ein berufliches Risiko können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden
- Berufshaftpflichtversicherung
- Unfallversicherung (für beruflich veranlasste Unfälle)
- Rechtsschutzversicherung (nur Arbeitsrecht)
Versicherungen für ein privates Risiko können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden
- gesetzliche Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung
- private Kranken- und Pflegeversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Haftpflichtversicherungen (auch Tierhalter-Haftpflichtversicherungen)
- Risikolebensversicherung
- Kapital-Lebensversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Reisekrankenversicherung
- Riester-Rente
In welcher Höhe kann ich Versicherungsbeiträge absetzen?
Die folgenden Beiträge können abgesetzt werden. Die Höchstbeträge unterscheiden sich je nach Versicherungsart.
- Altersvorsorge (Basisversorgung: gesetzl. Rentenversicherung, Rürup-Verträge): Das Finanzamt hat den Beitragshöchstsatz auf 22.767 Euro festgesetzt.
- Riester-Verträge (Zusatzversorgung): Riester-Beiträge können bis 2.100 Euro als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Neben den eigenen Beiträgen kann auch die staatliche Zulage steuerlich geltend gemacht werden.
- Sonstige Vorsorgeaufwendungen (bspw. Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung): Polizisten können bis zu 1.900 Euro absetzen
- Berufliche Versicherungen (Unfallversicherung, Berufshaftpflicht, Arbeitsrechtschutz): Diese Policen können in voller Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Welche Nachweise brauche ich?
Es gibt Beiträge, die du dir ohne Nachweise nicht anrechnen lassen kannst. Für Beiträge, die auf deinem Lohnsteuerbescheid aufgelistet sind, brauchst du keine weiteren Nachweise. Hier reicht der Lohnsteuerbescheid als Beleg. Für weitere Beiträgen, die nicht auf dem Bescheid aufgelistet sind, brauchst du allerdings Rechnungen und Kontoauszüge oder Bestätigungen deiner Versicherungen.
Wo kann ich diese Kosten angeben?
Es ist leider nicht sofort ersichtlicht, wo du Versicherungskosten in deiner Steuererklärung angeben kanst, um diese steuerlich geltend zu machen.
Bei unserem Tool musst du dir darüber keine Gedanken machen. Wir stellen die richtigen Fragen und setzen die Antworten an die entsprechende Stelle im Steuerformular. Die PolizeiSteuererkärung eignet sich damit sehr gut, um deine Versicherungsbeiträge schnell und effizient in die Steuererklärung miteinzubringen. Du kannst einfach durch einen Mausklick auf “Kosten hinzufügen” verschiedene Versicherungskategorien (gesetzliche & private Krankenversicherung sowie sonstige Versicherungen) wählen und deine Kosten in die vorgegebenen Felder eintragen. Unsere Plattform ist so konzipiert, dass du dich überhaupt nicht mit dem eigentlichen Steuerformular auseinandersetzen musst. Du musst auch nicht wissen, welche Versicherung bei dir nun zu welcher Kategorie gehört, das machen wir.
Falls du allerdings lieber die Erklärung mit den offiziellen Steuerformularen machen möchtest, solltest du Folgendes wissen:
- Die Anlage Vorsorgeaufwand ist für alle Versicherungsbeiträge, die ein privates Risiko abdecken.
- Die Anlage AV ist für die Riester-Beiträge vorgesehen.
- Anlage N ist für die Versicherungen, die ein berufliches Risiko abdecken und damit unter Werbungskosten fallen.