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Doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen

Wer am Arbeitsort mit einer Zweitwohnung gemeldet ist, kann die kompletten Mietkosten und vieles mehr von der Steuer absetzen.

Was ist eine doppelte Haushaltsführung?

Eine doppelten Haushaltsführung liegt immer dann vor, wenn neben der Wohnung am Lebensmittelpunkt eine zusätzliche Wohnung am Arbeitsplatz unterhalten wird.

Dafür kann es als Polizist verschiedene Gründe geben. Beispielsweise ist deine Stammwache sehr weit von deiner Heimat entfernt, sodass dein Arbeitsweg mit hohem Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist. In diesem Fall kannst du die Mietkosten der Zweitwohnung und vieles mehr komplett als Werbungskosten von der Steuer abgesetzten.

Um eine doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend zu machen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Deine Zweitwohnung muss zum Zwecke des Berufes unterhalten werden und deine Arbeitsstätte muss schneller erreichbar sein als vom Hauptwohnsitz.
  2. Du musst dich an der Wohnung am Erstwohnsitz finanziell beteiligen. Du musst mindestens 10% der laufenden Kosten der Haushaltsführung übernehmen.
  3. Dein Lebensmittelpunkt muss bei deinem Erstwohnsitz liegen. Der Lebensmittelpunkt ist der Ort, an dem dein Freundeskreis und deine Familie leben.

Wie viel Steuern kann ich sparen?

Wenn die drei Voraussetzungen bei dir zutreffen, dann liegt bei dir zweifelsfrei eine doppelte Haushaltsführung vor. In diesem Fall kannst du monatlich bis zu 1000€ für die Miete und Nebenkosten der Zweitwohnung steuerlich geltend machen. Fahrten zum Heimatort und Ausgaben für die Einrichtung sind darüber hinaus ebenso steuerlich absetzbar.

Welche Kosten für die Zweitwohnung kann ich absetzen?

  • Rundfunkbeitrag: Der Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk von 17,50 Euro pro Monat kann komplett steuerlich verrechnet werden.
  • Nebenkosten: Bis zu 1.000 Euro pro Monat kannst du für Miete, Strom, Heizung und Wasser von der Steuer absetzen.
  • Zweitwohnungsteuer: Viele Städte erheben für den zweiten Wohnsitz eine Steuer. Diese kann voll geltend gemacht werden.

Weitere absetzbare Kosten bei doppelter Haushaltsführung

Zusätzlich zum Höchstbetrag für die Absetzbarkeit von Unterkunftskosten von 1.000€ monatlich kannst du weitere Werbungskosten geltend machen:

Umzugskosten

Alle durch den Umzug enzstehenden Kosten kannst du komplett von der Steuer absetzten. Im Gegensatz zu manch anderen absetzbaren Kosten brauchst du für die Umzugskosten allerdings Belege, da du bei der doppelten Haushaltsführung keinen Anspruch auf die Umzugspauschale hast.

Verpflegungsmehraufwand

Da davon ausgegangen wird, dass du in den ersten drei Monaten nach dem Umzug noch keine volle Küchenaustattung beisammen hast, kannst du dir eine Verpflegungskostenpauschale von 24€ pro Tag anrechnen lassen.

Möbel & andere Einrichtung

Auch die Basisausstattung (Bett, Schreibtisch, Sofa, Waschmaschine, Herd und Beleuchtung) der Zweitwohnung kannst du steuerlich geltend machen. Insofern die Kosten pro einzelnem Gegenstand unter 487,90€ brutto bleiben, kannst du diese sofort komplett von der Steuer absetzen. Auch hier brauchst du unbedingt Belege. Falls du teurere Einrichtungsgegenstände angeschafft hast, kannst du die Kosten gestückelt über mehrere Jahre steuerlich geltend machen.

Fahrtkosten

Am Anfang und am Ende der doppelten Haushaltsführung können die Fahrtkosten, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind (maximal 2 Fahrten), durch vorlage von Belegen in voller Höhe oder alternativ pauschal mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer von der Steuer abgesetzt werden. Auch über diese Anfangsphase hinaus kannst du Heimfahrten steuerlich geltend machen. Dafür brauchst du nicht einmal Nachweise, da das Finanzamt eine Entfernungspauschale von 30 Cent pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückweg) gewährt. Diese darfst du einmal pro Woche geltend machen.

Hinweis: Praktisch ist auch, dass du, selbst wenn du nicht jede Woche an den Heimatort zurückkehrst, Telefonkosten für Gespräche mit Familie und Freunden anteilig von der Steuer absetzen kannst.